|
Sicherheit
Brasilien ist da sicher, wo die sozialen Gegensätze nicht so stark
ausgeprägt sind, also in mittleren bis kleinen Städten und ländlichen
Gegenden. Dort sind die Menschen sehr offen und ehrlich. In Großstädten
bzw. Orten, wo arm und reich aufeinander treffen, sind die Menschen
vorsichtiger und man sollte gewisse Verhaltensregeln beachten. Für
die Sicherheit an Orten, wo Touristen unterwegs sind, wurde in letzter
Zeit viel getan. So gibt es jetzt in Rio eine Einsatztruppe der
Polizei, die an touristisch frequentierten Plätzen patrouilliert
und die Übergriffe erheblich gesenkt hat.
Es empfiehlt sich, Wertsachen, Kreditkarten und größere Geldbeträge
an einem sicheren Ort zu deponieren und lediglich kleinere Summen
bei sich zu tragen. Auch der Reisepass sollte besser im Hotel oder
bei der Reiseleitung hinterlegt und stattdessen eine Fotokopie mitgeführt
werden. In "einfacheren" Stadtgebieten ist es ratsam,
nicht durch (Marken)Kleidung, offenes Tragen von Schmuck, Fotoapparaten,
Videokameras oder anderer Wertgegenstände aufzufallen. Die U-Bahn
in Rio ist, anders als die von SP, nicht mehr zu empfehlen. Sicherer
sind Taxis für innerstädtische Strecken.
Die Elendsviertel der Großstädte "Favelas"
sollten nicht bzw. nicht ohne Einheimische betreten werden. Mittlerweile
gibt es z.B. in Rio sogar "Favela-Touren", die von Bewohnern professionell
durchgeführt werden. Man sollte nicht denken, dass dort nur Kriminelle
wohnen. Die vom Land geflüchteten mittellosen Brasilianer auf der
Suche nach dem Glück landen erst mal in einem dieser Elendsviertel.
Bei Überfällen, insbesondere durch Jugendliche, sollte jeglicher
Widerstand oder abrupte Bewegungen unbedingt vermieden werden, da
die Täter sich in der Regel durch hohe Gewaltbereitschaft auszeichnen.
Das Mitführen kleiner Geldbeträge zur Befriedigung der Angreifer
hilft oft. Die Polizei zu rufen ist sinnlos, geraubte Wertgegenstände
gibt man bei der Policia do Turista an, um eine Bescheinigung für
die heimische Versicherung zu erhalten. Im Falle eines (recht seltenen)
Hoteldiebstahls reicht häufig auch eine Bescheinigung der Hoteldirektion.
Alleinreisende Frauen haben in Brasilien wenig zu befürchten, die
Belästigung ist geringer als gemeinhin angenommen. So ist z.B. eine
Frau allein im Restaurant oder einer Bar auch in den großen Städten
etwas Ungewöhnliches. Sie wird vermutlich nicht lange einsam am
Tisch sitzen. Wer keine Lust dazu hat, dies durch freundliches,
aber bestimmtes Auftreten deutlich macht und ein klares "Nein, ich
möchte keine Gesellschaft" ("Não, obrigada, não quero
companhia") ausspricht, wird unaufgeforderte Bewerber jedoch rasch
los. Das Mann-Frau-Verhältnis ist, anders als bei uns, traditioneller
und gleichzeitig freier, man flirtet gerne. Brasilianer können sich
nur schwer vorstellen, ohne Freunde oder Bekannte etwas zu unternehmen.
Deshalb haben alleinreisende Frauen außer dem "Stress", etwas Ungewöhnliches
zu sein, viele Vorteile und werden häufig von anderen eingeladen.
Notfall
Falls Reisedokumente abhanden kommen, sind Botschaften, Generalkonsulate
und Konsulate ermächtigt, bei Feststehen der Identität kurzfristig
einen "Reiseausweis" als Passersatz zur Rückkehr ins Heimatland
auszustellen. Dies geht leichter und schneller, wenn Fotokopien
aller verloren gegangenen Ausweispapiere vorgelegt werden können.
Eventuell kann auch ein befristeter vorläufiger Reisepass durch
die Auslandsvertretung am Ort ausgestellt werden. Hierfür muss der
Konsularbeamte die heimische Passbehörde beteiligen. Es gibt allerdings
Länder, die bei der Ausreise den Einreisestempel im Pass als Nachweis
der legalen Einreise verlangen. Hier muss bei Verlust des Passes
oft ein Ausreisevisum des fremden Staates beschafft werden, was
die Weiterreise zusätzlich verzögern kann. Ersatz für Kfz-Papiere,
Führerschein und Personalausweis können nur von den Heimatbehörden
ersetzt werden. Auf der Rückreise kommt man jedoch zumeist mit einer
Verlustbescheinigung der Polizei zurecht.
Wird ein Angehöriger oder Mitreisender vermisst, kann ebenfalls
die Auslandsvertretung eingeschalten und um Hilfe gebeten werden.
Der Konsularbeamte berät die Angehörigen des Vermissten über Möglichkeiten
weiterer Nachforschungen. Er kann beispielsweise die Polizei am
Urlaubsort einschalten.
Falls ein deutscher Staatsangehörige im Ausland verhaftet wird,
sind die Behörden des Gastlandes verpflichtet, die deutsche Auslandsvertretung
unverzüglich zu unterrichten, sofern der oder die Verhaftete dies
verlangt. Im Ausland können Sie sich nur durch einen dort zugelassenen
Rechtsanwalt vor Gericht vertreten lassen. Dies kann auch ein Pflichtverteidiger
sein, der für seine Tätigkeit keine Gebühren verlangt. Falls ein
Pflichtverteidiger nicht für ausreichend erachtet wird, muss auf
eigene Kosten ein Rechtsanwalt beauftragt werden. Hierbei ist der
Konsularbeamte behilflich. Er hat eine Liste vertrauenswürdiger
Anwälte (sofern erforderlich, mit Fremdsprachenkenntnissen) zur
Verfügung. Der Konsularbeamte darf inhaftierte Landsleute im Gefängnis
besuchen und mit ihnen korrespondieren. Er vergewissert sich, welche
Gründe für die Verhaftung vorliegen, ob die Behandlung korrekt ist
und ob die Verpflegung und gesundheitliche Betreuung ausreichend
sind. Auf Wunsch unterrichtet er Angehörige und leitet deren Geldüberweisungen
weiter.
|