Sicherheit

Brasilien ist da sicher, wo die sozialen Gegensätze nicht so stark ausgeprägt sind, also in mittleren bis kleinen Städten und ländlichen Gegenden. Dort sind die Menschen sehr offen und ehrlich. In Großstädten bzw. Orten, wo arm und reich aufeinander treffen, sind die Menschen vorsichtiger und man sollte gewisse Verhaltensregeln beachten. Für die Sicherheit an Orten, wo Touristen unterwegs sind, wurde in letzter Zeit viel getan. So gibt es jetzt in Rio eine Einsatztruppe der Polizei, die an touristisch frequentierten Plätzen patrouilliert und die Übergriffe erheblich gesenkt hat.
Es empfiehlt sich, Wertsachen, Kreditkarten und größere Geldbeträge an einem sicheren Ort zu deponieren und lediglich kleinere Summen bei sich zu tragen. Auch der Reisepass sollte besser im Hotel oder bei der Reiseleitung hinterlegt und stattdessen eine Fotokopie mitgeführt werden. In "einfacheren" Stadtgebieten ist es ratsam, nicht durch (Marken)Kleidung, offenes Tragen von Schmuck, Fotoapparaten, Videokameras oder anderer Wertgegenstände aufzufallen. Die U-Bahn in Rio ist, anders als die von SP, nicht mehr zu empfehlen. Sicherer sind Taxis für innerstädtische Strecken.

Die Elendsviertel der Großstädte "Favelas" sollten nicht bzw. nicht ohne Einheimische betreten werden. Mittlerweile gibt es z.B. in Rio sogar "Favela-Touren", die von Bewohnern professionell durchgeführt werden. Man sollte nicht denken, dass dort nur Kriminelle wohnen. Die vom Land geflüchteten mittellosen Brasilianer auf der Suche nach dem Glück landen erst mal in einem dieser Elendsviertel.
Bei Überfällen, insbesondere durch Jugendliche, sollte jeglicher Widerstand oder abrupte Bewegungen unbedingt vermieden werden, da die Täter sich in der Regel durch hohe Gewaltbereitschaft auszeichnen. Das Mitführen kleiner Geldbeträge zur Befriedigung der Angreifer hilft oft. Die Polizei zu rufen ist sinnlos, geraubte Wertgegenstände gibt man bei der Policia do Turista an, um eine Bescheinigung für die heimische Versicherung zu erhalten. Im Falle eines (recht seltenen) Hoteldiebstahls reicht häufig auch eine Bescheinigung der Hoteldirektion.

Alleinreisende Frauen haben in Brasilien wenig zu befürchten, die Belästigung ist geringer als gemeinhin angenommen. So ist z.B. eine Frau allein im Restaurant oder einer Bar auch in den großen Städten etwas Ungewöhnliches. Sie wird vermutlich nicht lange einsam am Tisch sitzen. Wer keine Lust dazu hat, dies durch freundliches, aber bestimmtes Auftreten deutlich macht und ein klares "Nein, ich möchte keine Gesellschaft" ("Não, obrigada, não quero companhia") ausspricht, wird unaufgeforderte Bewerber jedoch rasch los. Das Mann-Frau-Verhältnis ist, anders als bei uns, traditioneller und gleichzeitig freier, man flirtet gerne. Brasilianer können sich nur schwer vorstellen, ohne Freunde oder Bekannte etwas zu unternehmen. Deshalb haben alleinreisende Frauen außer dem "Stress", etwas Ungewöhnliches zu sein, viele Vorteile und werden häufig von anderen eingeladen.

Notfall
Falls Reisedokumente abhanden kommen, sind Botschaften, Generalkonsulate und Konsulate ermächtigt, bei Feststehen der Identität kurzfristig einen "Reiseausweis" als Passersatz zur Rückkehr ins Heimatland auszustellen. Dies geht leichter und schneller, wenn Fotokopien aller verloren gegangenen Ausweispapiere vorgelegt werden können. Eventuell kann auch ein befristeter vorläufiger Reisepass durch die Auslandsvertretung am Ort ausgestellt werden. Hierfür muss der Konsularbeamte die heimische Passbehörde beteiligen. Es gibt allerdings Länder, die bei der Ausreise den Einreisestempel im Pass als Nachweis der legalen Einreise verlangen. Hier muss bei Verlust des Passes oft ein Ausreisevisum des fremden Staates beschafft werden, was die Weiterreise zusätzlich verzögern kann. Ersatz für Kfz-Papiere, Führerschein und Personalausweis können nur von den Heimatbehörden ersetzt werden. Auf der Rückreise kommt man jedoch zumeist mit einer Verlustbescheinigung der Polizei zurecht.

Wird ein Angehöriger oder Mitreisender vermisst, kann ebenfalls die Auslandsvertretung eingeschalten und um Hilfe gebeten werden. Der Konsularbeamte berät die Angehörigen des Vermissten über Möglichkeiten weiterer Nachforschungen. Er kann beispielsweise die Polizei am Urlaubsort einschalten.

Falls ein deutscher Staatsangehörige im Ausland verhaftet wird, sind die Behörden des Gastlandes verpflichtet, die deutsche Auslandsvertretung unverzüglich zu unterrichten, sofern der oder die Verhaftete dies verlangt. Im Ausland können Sie sich nur durch einen dort zugelassenen Rechtsanwalt vor Gericht vertreten lassen. Dies kann auch ein Pflichtverteidiger sein, der für seine Tätigkeit keine Gebühren verlangt. Falls ein Pflichtverteidiger nicht für ausreichend erachtet wird, muss auf eigene Kosten ein Rechtsanwalt beauftragt werden. Hierbei ist der Konsularbeamte behilflich. Er hat eine Liste vertrauenswürdiger Anwälte (sofern erforderlich, mit Fremdsprachenkenntnissen) zur Verfügung. Der Konsularbeamte darf inhaftierte Landsleute im Gefängnis besuchen und mit ihnen korrespondieren. Er vergewissert sich, welche Gründe für die Verhaftung vorliegen, ob die Behandlung korrekt ist und ob die Verpflegung und gesundheitliche Betreuung ausreichend sind. Auf Wunsch unterrichtet er Angehörige und leitet deren Geldüberweisungen weiter.

 
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