Versicherung

Für Ihre Reise nach Brasilien empfehlen wir eine Reisversicherung bei einem der bewährten Reiseversicherungsunternehmen Elvia oder Europäische Reiseversicherung AG abzuschließen. Die Leistungen sind nahezu identisch. In jedem Fall sollte vor Abschluss der Versicherung die Versicherungsgesellschaft gefragt werden, welche Leistungen enthalten sind.
Die Versicherungen können Sie online oder im Reisebüro abschließen. Weitere Informationen finden Sie auf der Website der oder der .

Eine Reiserücktrittversicherung (Stornokosten-Schutz) auf den Reisepreis sollten Sie auf jeden Fall abschließen, da ansonsten die möglichen Stornierungskosten von Ihnen im vollen Umfang getragen werden müssen. Eine Reiserücktrittversicherung übernimmt die anfallenden Stornokosten. Sie gilt für Flug und Reise, auch wenn die Leistungen separatygebucht wurden, wichtig ist die Gesamtsumme der Reise. Wenn eine Gruppe gemeinsam eine Reise gebucht hat, können alle zurücktreten, wenn ein Reisender ausfällt.

Eine Auslandskrankenversicherung empfiehlt sich auf jeden Fall, es sei denn, Sie sind privat versichert. Informieren Sie sich bitte bei Ihrer Krankenkasse, welche Leistungen enthalten sind, wichtig ist der Rücktransport im Krankheitsfall, der sehr teuer werden kann (wird von den Reiseversicherern übernommen). Wichtig ist, dass in den Versicherungsbedingungen steht, das der Rücktransport übernommen wird, wenn er "medizinisch sinnvoll" ist, nicht "medizinisch notwendig". "Medizinisch sinnvoll" ist er in den meisten Fällen, "medizinisch notwendig" selten. In der Krankenversicherung ist auch eine Unfall- und eine Soforthilfeversicherung enthalten.

Ob Sie eine Gepäckversicherung abschließen wollen, bleibt Ihnen überlassen, empfiehlt sich aber. Wenn das aufgegebene Gepäck nicht mit dem Reisenden zusammen ankommt, kann Ersatzkleidung gekauft werden, um die Reise trotzdem antreten zu können. Nicht jedes Sportgepäck ist versichert. Z.B. Surf-, Golfequipment, Fahrrad ist versichert, Flugausrüstung nicht.
Tipp: Da man i.d.R. für seine Reise und den Flug eine Reiserücktrittversicherung (RRV) und eine Reisegepäckversicherung abschließt, kann man auch gleich ein Versicherungspaket nehmen, indem noch andere Versicherungen enthalten sind, wie weltweite Reisekrankenversicherung und Notfallversicherung und die darüber hinaus nicht oder geringfügig teurer ist als die Summe der Preise der Einzelversicherungen.

Beschreibung der Versicherung und deren Leistungen (Bsp. ERV)

• Reiserücktritt (Stornokosten-Schutz)
Ersatz der vertraglichen Stornokosten bei Rücktritt vor Reiseantritt und Ersatz der Mehrkosten der verspäteten Hinreise jeweils aus versicherten Gründen. Versicherte Gründe:
- z.B. Schwerer Unfall, unerwartete schwere Erkrankung und Tod
- Impfunverträglichkeit
- Schwangerschaft, wenn das Risiko einer Reise zu hoch ist
- Schaden am Eigentum der versicherten Person oder einer Risikoperson infolge von Feuer, Elementarereignissen oder bei strafbaren Handlungen eines Dritten
- Betriebsbedingte Arbeitslosigkeit und Wiedereinstellung nach Arbeitslosigkeit
- Unerwartete Wiederholung nicht bestandener Prüfungen

• Reisegepäck
- Entschädigung für aufgegebenes Reisegepäck bei Abhandenkommen oder Beschädigung bis zur Höhe der Versicherungssumme
- für Ersatzkäufe zur Fortführung der Reise bis zu EUR 500,-, wenn das Gepäck den Bestimmungsort nicht am selben Tag erreicht wie die versicherte Person
- Entschädigung für mitgeführtes Reisegepäck bei strafbaren Handlungen Dritter, z. B. Diebstahl oder Raub
- bei Unfällen des Transportmittels

• Reisekrankenversicherung
- Heilbehandlung bei Krankheit im Ausland: Ersatz der Kosten für ambulante und stationäre Heilbehandlung im Ausland wegen akut eingetretener Krankheiten
- Heilbehandlung bei Unfall im Ausland: Ersatz der Kosten für ambulante und stationäre Heilbehandlung im Ausland wegen Unfallverletzungen
- Krankenrücktransport/Überführung: Ersatz der Kosten für einen medizinisch sinnvollen Krankenrücktransport (inkl. Ambulanzflug)
- Krankenhaustagegeld: wahlweise Krankenhaustagegeld in Höhe von EUR 50,- pro Tag für maximal 30 Tage anstelle von Kostenersatz für die vollstationäre Heilbehandlung im Ausland. Das Wahlrecht ist unverzüglich bei Beginn der stationären Behandlung auszuüben.

• Soforthilfe-Versicherung
Die Versicherungen haben einen 24Stunden-Notfall-Service eingerichtet. Er hilft bei nachfolgenden Notfällen:
- Soforthilfe bei Krankheit und Unfall
- Informationen zur ärztlichen Versorgung im Reiseland vor und während der Reise
- Organisation und Kostenübernahme für einen Krankenbesuch (Hin- und Rückreise), wenn der Krankenhausaufenthalt länger als fünf Tage dauert
- Kostenvorschuss gegenüber dem Krankenhaus bis EUR 15.000,-
- Organisation eines Krankenrücktransportes (inkl. Ambulanzflug), wenn er medizinisch sinnvoll und vertretbar ist

Arzneimittelversand: Beschaffung und Übersendung von notwendigen Arzneimitteln, die auf der Reise abhanden gekommen sind, die Versandkosten werden übernommen.

Rückholung von Kindern: Organisation und Kostenübernahme für die Rückholung von Kindern unter 16 Jahren, wenn diese von der versicherten Person oder des Reisebegleiters der versicherten Person wegen Tod, Unfall oder unerwarteter schwerer Erkrankung nicht mehr betreut werden können.

Tod im Ausland: Organisation der Bestattung im Ausland oder Überführung zum Bestattungsort

Reiseabbruch/Verspätete Rückreise: Organisation (inkl. Rückruf durch den Rundfunk) und Ersatz der Mehrkosten der Rückreise aus versicherten Gründen, Ersatz der Mehrkosten der Rückreise bis EUR 10.000,- bei Entführung der versicherten Person oder deren Reisebegleiter

Soforthilfe für sonstige Notfälle:
- Hilfe bei der Umbuchung und Information Dritter bei Verspätung/Ausfall gebuchter Verkehrsmittel
- Hilfe bei Verlust von Reisezahlungsmitteln (ggf. Vorschuss bis EUR 1.500,-), Reisedokumenten, Reisegepäck (sofern eine Reisegepäck-Versicherung abgeschlossen wurde)
- Hilfe bei Haft oder Haftandrohung, Verauslagung einer Strafkaution bis EUR 12.500,- und von Gerichts-, Anwalts- und Dolmetscherkosten bis EUR 2.500,-
- bei Unfall Übernahme von Such-, Rettungs- und Bergungskosten bis EUR 5.000,-

(Alle Angaben ohne Gewähr)

 
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